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Haben Sie Fragen? 0651 918110 | info@seibert-trier.de

Schadensgutachten

Schadengutachten

Haftpflicht-Schadengutachten

Wir erstellen im Falle eines unverschuldeten Unfalls ein Gutachten für den Geschädigten. Dieses Gutachten dient dem Nachweis über die Schadenshöhe gegenüber der zahlungspflichtigen Versicherung. Grundsätzlich bestimmt der Geschädigte selbst, welchen Gutachter er beauftragen möchte. Die Versicherung ist verpflichtet, die Kosten des Gutachtens zu übernehmen.

Für den Geschädigten ist es nach einem Verkehrsunfall wichtig, die genaue Schadenshöhe zu kennen, um die weitere Vorgehensweise sicher abschätzen zu können. Es muss entschieden werden, ob ein Reparaturfall oder ein Totalschaden vorliegt. Es müssen die Reparaturkosten, evtl. Wiederbeschaffungs- und Restwert des Fahrzeugs, die Reparaturdauer und der Nutzungsausfall sowie eine evtl. anfallende Wertminderung ermittelt werden. All dies sind Größen, die der Geschädigte von einem Sachverständigen seines Vertrauens ermitteln lassen sollte.

Kasko-Gutachten

Im Falle eines selbstverschuldeten Unfalles wird ein Kaskogutachten erstellt, soweit eine Kaskoversicherung abgeschlossen wurde. In diesem Fall bestimmt die Versicherung den Sachverständigen.